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Impressum

Anbieterkennzeichnung i.S.d. TMG
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V.
Wohlenbergstraße 6
D-30179 Hannover

Postanschrift:
Postfach 10 13 64
D-30834 Langenhagen

info(@)igvw.org
www.igvw.org

Vertretungsberechtigt
Die IGVW wird vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Alleinvertretungsberechtigten,
Marcus Pohl (Präsident)

sowie durch den Alleinvertretungsberechtigten,
Falco Zanini (Vizepräsident)

Vereinsregister
Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW) e. V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Registernummer 19950 eingetragen.

Vorstandsmitglieder
Marcus Pohl, Präsident
Marcus Pohl, Präsident
Falco Zanini, Vizepräsident
Stefan Eschelbach, Schatzmeister
Nicole Behr, Vertreterin der Fördermitglieder
Markus Demuth, Mitglied des Vorstands
Jörg Gantenbein, Mitglied des Vorstands
Sebastian Hellwig, Mitglied des Vorstands
Silke Schulte, Mitglied des Vorstands

Verantwortlicher i.S.d. TMG
Marcus Pohl
c/o IGVW e. V.
Wohlenbergstraße 6
D-30179 Hannover
E-Mail: info@igvw.org

Datenschutzbeauftragter i.s.d. Art 39 EU DS-GVO
RA Martin Leber LL.M.
Leber & Partner Rechtsanwälte
Falkenring 8
D-63545 Hanau

leber@leber-partner.com
Tel: +49 6181 98 36 81

Konzept, Design, Programmierung
Pixelpaten GmbH
E-mail: info@pixelpaten.de

Werde Teil von 100PRO.

Ein 100PRO Ausbildungsbetrieb verspricht die folgenden Voraussetzungen zur Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung in der Messe-, Kultur-, Medien- und Veranstaltungswirtschaft, sowie im Bereich Broadcast zu erfüllen:

Das Unternehmen/der Ausbildungsbetrieb …

  • versteht sich als Teil der Messe-, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und erbringt einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeiten in diesem Bereich.
  • verfügt mindestens über einen Mitarbeitenden mit Ausbildereignung gemäß „Ausbilder-Eignungsverordnung“. Diese oder der beauftragte/ zuständige Ausbildende muss über eine zur Vermittlung der vorgeschriebenen Lerninhalte hinreichende Erfahrung in der Veranstaltungswirtschaft verfügen.
  • weist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen qualifiziertem Fachpersonal und Auszubildenden auf. Der Betrieb sollte nicht mehr Auszubildende als qualifiziertes Fachpersonal beschäftigen. Auszubildende werden nicht als kostengünstige Arbeitskräfte gesehen.
  • hält sich an die gesetzlichen Vorschriften wie, insbesondere das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, sowie das Jugendschutzgesetz. Der Betrieb stellt die notwendige PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und ermöglicht den regelmäßigen Schulbesuch der Auszubildenden. Das Unternehmen informiert sich kontinuierlich über einschlägige Verordnungen.
  • verpflichtet sich zur Vermittlung der im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Ausbildungsinhalte.
  • legt der Ausbildung einen betrieblichen Ausbildungsplan zugrunde. Die Auszubildenden erhalten eine Einarbeitung, Ausbildungsziele werden definiert und alle relevanten Inhalte werden, ggf. in verschiedenen Abteilungen oder gemeinsam mit Partnern, vermittelt.
  • führt Lehrunterweisungen durch. Dazu zählen die methodische Vermittlung aller Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung einer bestimmten Arbeitsaufgabe notwendig sind, sowie die dafür erforderlichen Verhaltensweisen und entsprechendes Verantwortungsbewusstsein.
  • geht bei Bedarf Kooperationen mit anderen Partner:innen ein, sofern aufgrund der Betriebsausrichtung oder fehlendem Fachpersonal nicht alle Bereiche der Ausbildung eigenständig abgedeckt werden können.
  • nutzt die Initiative 100PRO als Impulsgeber, Ansprechpartner und Sprachrohr, um die Ausbildung in der Veranstaltungswirtschaft insgesamt qualitativ zu verbessern, sowohl von betrieblicher als von auch schulischer Seite.